für Internetdienstleistungen
der
I-NetPartner GmbH
Fraunhoferstraße 4
D - 73037 Göppingen
Bitte Beachten !!!
Für GigaLan Internetanschlüsse haben vor den hier aufgeführten AGB die Besonderen GeschäftsBedingungen für GigLan Netzanbindungen vorangestellt und ergänzend Gültigkeit:
AGB
§1
Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Zustandekommen des Vertrages
(1) Die I-NetPartner GmbH Online Services (im folgenden I-NetPartner GmbH genannt) erbringt ihre Dienste ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.Der Vertrag über die Nutzung von Diensten kommt erst mit der Unterzeichnung eines Vertrages durch den Kunden sowie durch die I-NetPartner GmbH zustande. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
(2) Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn die I-NetPartner GmbH sie schriftlich bestätigt.
(3) Soweit die I-NetPartner GmbH sich zur Erbringung der von ihr tatsächlich angebotenen Dienste Dritter bedient, werden diese nicht Vertragspartner des Kunden. Ferner besteht zwischen den jeweiligen Kunden der I-NetPartner GmbH kein allein durch die gemeinsame Nutzung der Dienste begründbares Vertragsverhältnis.
4) Die Angestellten der I-NetPartner GmbH sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des jeweiligen Vertrages einschließlich dieser Geschäftsbedingungen hinausgehen.
(5) Die I-NetPartner GmbH ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich aller Anlagen wie Benutzungsbedingungen oder Leistungsbeschreibungen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, spätestens jedoch bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Änderungen in Kraft treten sollen, so werden diese entsprechend der Ankündigung wirksam. Widerspricht der Kunde fristgemäß so ist die I-NetPartner GmbH berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten Bedingungen in Kraft treten sollen.
(6) Die I-NetPartner GmbH kann den Vertragsabschluß von der Vorlage einer schriftlichen Vollmacht oder einer Vorauszahlung bzw. der Bürgschaftserklärung einer deutschen Bank abhängig machen.
§2
Kündigung
(1) Verträge treten mit der Unterzeichnung des Vertrages in Kraft und werden sofern nicht im jeweiligen Vertrag anderweitig schriftlich vereinbart, jeweils für mindestens vierundzwanzig Monate abgeschlossen, beginnend mit dem Datum des Tages der erstmaligen Leistungsverpflichtung der I-NetPartner GmbH. Dieses Datum ist im Vertrag festzuhalten.
(2) Verträge sind frühestens zum Ablauf der ersten Nutzungsperiode von vierundzwanzig Monaten (oder vertraglich anders vereinbart) kündbar. Sofern keine schriftliche Kündigung bis mindestens 3 Monate vor Ablauf der Nutzungsperiode erfolgt, verlängert sich der Vertrag automatisch um den Zeitraum von einem Jahr (bei Privatkunden gilt, nach Ablauf der erstmaligen Nutzungsperiode von 24 Monaten, eine Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende).
(3) Die Laufzeit für Domaindelegationen betragen im 1. und allen weiteren Jahren mind. 1 Jahr. Wenn nicht vertraglich anderes vereinbart ist sind die Beträge, da diese von der entsprechend zuständigen NIC - Organisation mindestens für den Zeitraum von einem Jahr berechnet werden auch für diesen Zeitraum mindestens zu entrichten. Dies gilt auch bei einer kürzeren Laufzeit eines Vertrages sei es aufgrund von Kündigung eines der Vertragspartner.
§3
Leistungsumfang
(1) Die I-NetPartner GmbH stellt einen Internet - Informationsdienst bereit, der aus Computer- und Datenübertragungsdienstleistungen sowie Software, Informationen und anderen Inhalten besteht.
(2) Einzelheiten der von der I-NetPartner GmbH gegenüber dem Kunden zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus der dem Kunden übergebenen allgemeinen Leistungsbeschreibung der I-NetPartner GmbH und den mit dem Kunden diesbezüglich schriftlich getroffenen Vereinbarungen. Weitere Kopien der Leistungsbeschreibung können bei der I-NetPartner GmbH kostenlos angefordert werden.
(3) Die I-NetPartner GmbH behält sich das Recht vor, die Leistungen zu erweitern, zu ändern und Verbesserungen vorzunehmen.
(4) Sonstige Entgelte, insbesondere nutzungsabhängige Entgelte (Verkehrsgebühren), sind nach Erbringung der Leistung zu zahlen.
(5) Sofern die I-NetPartner GmbH kostenlose Dienste und Leistungen erbringt, können diese jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch ergibt sich daraus nicht.
§4
Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
(1) Der Kunde ist verpflichtet, die Dienste der I-NetPartner GmbH sachgerecht zu nutzen. Insbesondere ist er dazu verpflichtet:
(a) die I-NetPartner GmbH unverzüglich über Änderungen der vertraglichen Grundlagen zu informieren;
(b) die I-NetPartner GmbH ebenfalls unverzüglich über Veränderungen in sämtlichen tarifrelevanten Sachverhalten zu unterrichten; im Unterlassensfall ist die I-NetPartner GmbH befugt, vom Kunden unter Beachtung der zivilrechtlichen Verjährungsvorschriften den korrekten Tarif für die im abgelaufenen Zeitraum in Anspruch genommenen Leistungen anzusetzen und den Differenzbetrag vom Kunden - auch nachträglich - einzufordern;
(c) die Zugriffsmöglichkeiten auf die Dienste der I-NetPartner GmbH nicht mißbräuchlich zu nutzen, rechts- oder sittenwidrige Handlungen im Internet zu unterlassen und insbesondere die allgemein anerkannte "Etikette" des Internet jederzeit zu beachten;
(d) selbständig für die Erfüllung bzw. Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen Sorge zu tragen, soweit diese gegenwärtig oder künftig für die Teilnahme am Internet oder dem I-NetPartner GmbH - Netz erforderlich sein sollten;
(e) anerkannte Grundsätze der Datensicherheit und des Datenschutzes Rechnung zu tragen und zu befolgen;
(f) der I-NetPartner GmbH alle erkennbaren Mängel oder Schäden unverzüglich anzuzeigen (nachfolgend Störungsmeldungen genannt) und alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen oder geeignet sind, die Beseitigung der Störung zu erleichtern oder zu beschleunigen, sowie alle Handlungen zu unterlassen, die einer schnellen Behebung der Störungen zuwider laufen;
(g) nach Abgabe einer Störungsmeldung, der I-NetPartner GmbH alle Aufwendungen zu ersetzen, die durch die erforderliche Überprüfung der Einrichtungen der I-NetPartner GmbH entstanden bzw. entstehen, wenn und soweit sich nach Prüfung herausstellt, daß eine Störung im Verantwortlichkeitsbereich des Kunden entstand und dieser sie zu vertreten hat;
(h) die vereinbarten Entgelte entsprechend der jeweils gültigen Preisliste, bei Privatkunden brutto bzw. bei kommerziellen Kunden immer zuzüglich der gesetzlich jeweils gültigen Mehrwertsteuer, termin- und fristgerecht zu bezahlen.
(i) der I-NetPartner GmbH aus von der I-NetPartner GmbH nicht zu vertretenden Gründen entstandene sachlichen und personelle Kosten sowie entstandene Auslagen bei vertraglicher Zuwiderhandlung zu erstatten.
(j) der Kunde ist verpflichtet nach Beendigung des Vertragsverhältnisses alle von der I-NetPartner GmbH zur Verfügung gestellten IP-Adressen spätestens 3 Monate nach Beendigung des Vertragsverhältnisses wieder an die I-NetPartner GmbH zurück zu geben.
(2) Verstößt der Kunde gegen die in Absatz 1 genannten Pflichten, so ist die I-NetPartner GmbH zur Kündigung des Vertragsverhältnisses befugt. Bei Vorliegen eines besonderen Kündigungsgrundes kann die Kündigung auch fristlos erfolgen. Die Grundsätze des BGB finden hierauf Anwendung.
§5
Nutzung durch Dritte
(1) Eine direkte oder mittelbare Nutzung der von der I-NetPartner GmbH angebotenen Dienste durch Dritte ist nur nach ausdrücklicher Genehmigung gestattet.
(2) Wird die Nutzung durch Dritte gestattet, hat der Kunde diese ordnungsgemäß in die Nutzung der Dienste einzuweisen. Wird die Nutzung durch Dritte nicht gestattet ergibt sich daraus kein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch.
(3) Der Kunde hat auch die Entgelte zu zahlen, die im Rahmen der ihm zur Verfügung gestellten Zugriffs- und Nutzungsmöglichkeiten durch befugte oder unbefugte Nutzung der angebotenen Dienste durch Dritte entstanden sind.
§6
Zahlungsbedingungen
(1) Monatliche Entgelte sind, beginnend mit dem Tag der betriebsfähigen Bereitstellung, für den Rest des Monats anteilig zu zahlen. Danach sind diese Entgelte monatlich im voraus zu zahlen und werden mit Zugang der Rechnung fällig. Ist das Entgelt für Teile eines Kalendermonats zu berechnen, so wird diese für jeden Tag mit 1/30 des monatlichen Entgelts berechnet.
(2) Sonstige Entgelte, insbesondere nutzungsabhängige Entgelte (Verkehrsgebühren), sind nach Erbringung der Leistung zu zahlen und werden mit Zugang der Rechnungen fällig.
(3) Sofern der Kunde nicht am Lastschriftverfahren teilnimmt, muß der Rechnungsbetrag spätestens am zehnten Tag nach Zugang der Rechnung auf dem in der Rechnung angegebenen Konto gutgeschrieben sein.
(4) Leistungs- und Kommunikationskosten (Telekom - Gebühren sonstiger "Leistungsanbieter") mit Ausnahme der Anschlußkosten für GigaLan® Funkanbindungen zwischen dem Kunden und dem Anschlußpunkt von der I-NetPartner GmbH sind nicht Vertragsbestandteil und daher vom Kunden direkt selbst an den Leistungsanbieter zu bezahlen.
(5) Behauptet der Kunde, daß ihm berechnete Gebühren nicht von ihm oder Dritten verursacht wurden sind, für die er einzustehen hat, so muß er dies nachweisen. Die I-NetPartner GmbH hat lediglich nachzuweisen, daß das Berechnungssystem fehlerfrei ist.
§7
Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht Leistungsverzögerungen, Rückvergütungen
(1) Gegen Ansprüche der I-NetPartner GmbH kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertrag zu.
(2) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die der I-NetPartner GmbH die Leistungen wesentlich erschweren oder unöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, der Ausfall von Kommunikationszentren und gateways anderer Betreiber, Störungen im Bereich der Monopoldienste der Deutschen TELEKOM AG usw., auch wenn sie bei Lieferanten oder Unterauftragnehmern der I-NetPartner GmbH eintreten - hat die I-NetPartner GmbH auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen die I-NetPartner GmbH, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben.
(3) Dauert eine erhebliche Behinderung länger als zwei Wochen, ist der Kunde berechtigt, die monatlichen Entgelte und Gebühren, die auf eine Vorbestellung verkehrsabhängiger Leistungen (Kontingente) zurückgehen, ab dem Zeitpunkt des Eintritts bis zum nächsten Kündigungstermin entsprechend zu mindern. Eine erhebliche Minderung liegt vor, wenn der Kunde nicht mehr auf die angebotene Infrastruktur zugreifen und dadurch die vereinbarten Dienste nicht mehr nutzen kann, die Nutzung vereinbarter Dienste insgesamt wesentlich erschwert ist bzw. die Nutzung einzelner der vereinbarten Dienste unmöglich wird, oder vergleichbare Beschränkungen vorliegen.
(4) Bei Ausfällen von Diensten wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereiches der I-NetPartner GmbH liegenden Störung erfolgt keine Rückvergütung von Entgelten. Im übrigen werden Ausfallzeiten nur dann erstattet, wenn die I-NetPartner GmbH oder einer ihrer Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen den Fehler verschuldet oder mindestens fahrlässig verursacht hat und sich der Ausfallzeitraum über mehr als einen Werktag erstreckt.
§8
Zahlungsverzug
(1) Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die I-NetPartner GmbH befugt, die Leistungen nach erfolgloser Mahnung bis zur Bezahlung der bis dahin in Anspruch genommenen Leistungen einzustellen. Der Zahlungsanspruch der I-NetPartner GmbH bleibt hiervon unberührt.
(2) Bei gewerblich, freiberuflichen oder sonstigen kommerziellen Kunden ist die I-NetPartner GmbH berechtigt, von dem Zeitpunkt des Verzuges an Zinsen in Höhe von 3% über Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen, es sei denn, daß die I-NetPartner GmbH eine höhere Zinslast nachweist. Bei privaten Kunden gelten die Regelungen des BGB, soweit die I-NetPartner GmbH nicht höhere Zinsen nachweist.
(3) Die I-NetPartner GmbH kann das Vertragsverhältnis fristlos kündigen und ist berechtigt, den Anschluß zu sperren, falls sich der Zahlungsverzug über mehr als zwei Monate erstreckt, die I-NetPartner GmbH gemahnt hat und auf die Rechtsfolgen hingewiesen, der Kunde aber dennoch nicht gezahlt hat. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die monatlichen Entgelte bis zum Kündigungstermin zu zahlen, soweit er bis dahin die Leistungen abrufen kann. Soweit die I-NetPartner GmbH den Bezug von Leistungen sperrt, muß der Kunde lediglich die bis zur Sperrung in Anspruch genommenen Leistungen bezahlen.
(4) Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges behält sich die I-NetPartner GmbH vor.
§9
Kundendienst
(1) Die I-NetPartner GmbH wird Störungen ihrer technischen Einrichtungen in Rahmen der bestehenden technischen Möglichkeiten beseitigen.
(2) Zu diesem Zweck unterhält die I-NetPartner GmbH eine Hotline, die per Electronic-Mail, Fax oder Anrufbeantworter erreicht werden kann.
§10
Geheimhaltung, Datenschutz
(1) Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die der I-NetPartner GmbH unterbreiteten Informationen als vertraulich.
(2) Der Vertragspartner wird hiermit gemäß §33 Abs.1 des Bundesdatenschutzgesetzes sowie §4 der Teledienst-Datenschutzverordnung davon unterrichtet, daß die I-NetPartner GmbH seine Anschrift in maschinenlesbarer Form speichert und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet.
(3) Soweit sich die I-NetPartner GmbH Dritter zur Erbringung der angebotenen Dienste bedient, ist die I-NetPartner GmbH berechtigt, die Teilnehmerdaten offenzulegen, wenn dies für die Sicherstellung des Betriebes erforderlich ist.
(4) Die I-NetPartner GmbH steht dafür ein, daß alle Personen, die von der I-NetPartner GmbH mit der Abwicklung des Vertrages betraut werden, die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften einschließlich I-NetPartner GmbH -interner Richtlinien in ihrer jeweils gültigen Fassung kennen und beachten. Der Teilnehmer seinerseits ist nicht berechtigt, sich oder Dritten nicht für ihn oder den Dritten bestimmte Daten mittels der angebotenen Dienste zu beschaffen.
(5) Soweit dies in international anerkannten technischen Normen vorgesehen ist und der Kunde nicht widerspricht, werden Informationen über ihn Dritten zugänglich gemacht (Dictionary-Services).
§11
Haftungsbeschränkung
(1) Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß und unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber der I-NetPartner GmbH wie auch im Verhältnis zu deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
(2) Die I-NetPartner GmbH haftet nicht für die über ihre Dienste übermittelten Informationen und zwar weder für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität noch dafür, daß sie frei von Rechten Dritter sind oder der Sender rechtswidrig handelt, indem er die Informationen übermittelt.
(3) Ist ein schadensverursachendes Ereignis auf Übertragungswegen der Deutschen TELEKOM AG oder alternativen Festnetzanbietern eingetreten, gelten die im Verhältnis von TELEKOM bzw alternativen Festnetzanbieter und der I-NetPartner GmbH anwendbaren Bestimmungen für die Haftung der I-NetPartner GmbH gegenüber ihrem Kunden entsprechend.
(4) Ist ein schadensverursachendes Ereignis auf Festnetz oder Funknetzübertragungswegen der I-NetPartner GmbH gelten die »Besonderen Geschäftsbedingungen für GigaLan® Funkanbindungen« der I-NetPartner GmbH in neuester Fassung.
§12
Haftung des Kunden
Der Kunde haftet für alle Folgen und Nachteile, die der I-NetPartner GmbH und Dritten durch die mißbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der Dienste der I-NetPartner GmbH oder dadurch entstehen, daß der Kunde seinen sonstigen Obliegenheiten nicht nachkommt.
§13
Schlußbestimmung
(1) Erfüllungsort ist Göppingen, Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und aufgrund dieses Vertrages, einschließlich Scheck- und Wechselklage, sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebende Streitigkeiten über das Zustandekommen, die Abwicklung oder die Beendigung des Vertrages ist - soweit der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist - der jeweilige Sitz der I-NetPartner GmbH.
(2) Auf diesen Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
(3) An die Verpflichtungen aus Verträgen, die aufgrund der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden, sind auch die Rechtsnachfolger der Kunden der I-NetPartner GmbH gebunden.
(4) Für Hardware- und Softwareverkäufe gelten gesonderte Allgemeine Geschäftsbedingungen.
(5) Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmungen eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten.
Gleiches gilt für die Unvollständigkeit der Bestimmung entsprechend.
Stand: 01.7.2013